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Arzthonorare unter Druck: So machen Sie Ihre Hausarztpraxis krisenfest für 2027
von Heike Junge-Rappenberg, Praxismanagement, Soest
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet umfangreiche Honorarkürzungen, auch für Hausarztpraxen. Details dazu erfahren Sie im AAA-Beitrag „ GKV-Reform beschlossen: Auswirkungen und erste Tipps für Hausarztpraxen “ ( AAA 08/2026, Seite 2 ). Um die Folgen für die eigene Hausarztpraxis realistisch einzuschätzen, ist Klarheit über die Zahlen gefragt. Drei Schritte können helfen, die Praxis krisenfest für 2027 aufzustellen.
Schritt 1: Der Honorar-Check – Wo brechen Einnahmen weg?
Gehen Sie in Ihre Abrechnungsdaten der letzten Quartale und prüfen Sie selbst, welche Volumina auf die folgenden, künftig wegfallenden oder gedeckelten Positionen entfallen sind:
- Zuschläge nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Wie oft wurde die EBM-Nrn. 03008 bei Hausärzten bzw. 04008 bei Kinderärzten abgerechnet?
- Elektronische Patientenakte (ePA): Welcher Betrag lief über die Positionen für Tätigkeiten in Zusammenhang mit der ePA (EBM-Nrn. 01647 und 01648)?
- Organspende-Beratung (ausschließlich für Haus- und Kinderärzte): Wie oft wurde die EBM-Nr. 01480 im letzten Jahr abgerechnet?
- Hygienepauschale (EBM-Nr. 03020 bzw. Nr. 04020): Welchen Anteil machen diese Zuschläge auf Ihre Versichertenpauschalen aus? Die Hygienepauschale entfällt zum 01.01.2027 ebenfalls ersatzlos (Beispiel: Bei 900 Behandlungsfällen pro Quartal entspricht dies einem Honorarverlust von 900 Euro pro Jahr).
Schritt 2: Der Struktur- und Kapazitäts-Check
Nachdem die Zahlen und das drohende Honorarminus skizziert sind, geht es im zweiten Schritt darum, die richtigen Weichen zu stellen. Bei folgenden Stellschrauben kann sich ein genauer Blick lohnen:
- GKV-Sprechstundenvolumen prüfen: Mit einer vollen KV-Zulassung sind Sie zu 25 GKV-Sprechstunden pro Woche verpflichtet. Prüfen Sie kritisch: Wie viele Stunden bieten Sie aktuell an und steht der zeitliche Aufwand noch im gesunden Verhältnis zum gekürzten Ertrag?
- Leistungs- und Budget-Analyse (Regelleistungsvolumen [RLV]/ Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen [QZV]): Wie viele Leistungen erbringen Sie aktuell bereits außerhalb der Regelleistungsvolumina oder Zusatzvolumina, ohne dass diese adäquat vergütet werden?
- Konsequente Anwendung des Wirtschaftlichkeitsprinzips (siehe § 12 Sozialgesetzbuch [SGB] V): Leben Sie im Praxisalltag strikt die „WANZ-Vorgabe“ (WANZ steht für Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig“? In der Praxisberatung wird für diese Vorgabe zur Orientierung auch die Schulnote 4 genannt („ausreichend“).
- Die „Falle bei der Gesundheitsuntersuchung“ (GU oder Check-Up 35): Wird bei der EBM-Nr. 01732 routinemäßig (und ohne konkrete medizinische Indikation) ein EKG oder eine Abdomen-Sonografie durchgeführt? Diese Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der GU und bergen ein enormes Regressrisiko (siehe auch AAA-Beitrag „Gesundheitsuntersuchung: Faktorsteigerung zur Nr. 29 GOÄ sowie IGeL zur EBM-Nr. 01732“ [AAA 10/2025, Seite 5]).
Schritt 3 – Aktiv werden und eigenverantwortlich handeln
Warten Sie nicht auf die Endfassung aller politischen Details des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Denn Sie können die wichtigsten Schritte ab sofort selbst in die Hand nehmen:
- 1. Zahlen auf den Tisch: Machen sie den oben beschriebenen Kassensturz. Wer seine Zahlen kennt, verhandelt und plant sicherer.
- 2. Leistungsspektrum straffen: Prüfen Sie interne Abläufe und stellen Sie sicher, dass keine Leistungen „verschenkt“ oder unbewusst außerhalb des WANZ-Prinzips erbracht werden.
- 3. IGeL-Potenziale nutzen: Schauen Sie nach medizinisch sinnvollen und von Ihren Patienten gelegentlich nachgefragten Leistungen, die als IGeL legal und wirtschaftlich angeboten werden können (siehe auch AAA-Beitrag „Zehn IGeL-Beispiele für Hausärzte“ (AAA 08/2022, Seite 5).
- 4. Prozesse optimieren: Schauen Sie auf Ihre Praxiskosten, um wegfallende Erlöse durch interne Effizienz auszugleichen.
Weiterführender Hinweis
- Heike Junge-Rappenberg als Referentin der „IWW-Webinare Abrechnung in der Hausarztpraxis“ – nächster Livetermin am Mi., 26.08.2026, 15 – 17 Uhr mit folgenden Inhalten:
EBM
- Das erste Quartal mit der neuen Versorgungspauschale
- Die Auswirkungen der Versorgungspauschale auf die Vorhaltepauschale
- GKV-Spargesetz: Was ist geplant? Was bedeutet das für die Hausarztpraxis?
GOÄ & IGeL
- Welche zusätzlichen Leistungen kann ich in der Hausarztpraxis abrechnen?
- Wie gestalte ich einen IGeL-Vertrag?
- IGeL-Angebote sicher nach GOÄ abrechnen