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  • · Nachricht · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

    Arzthonorare unter Druck: So machen Sie Ihre Hausarztpraxis krisenfest für 2027

    von Heike Junge-Rappenberg, Praxismanagement, Soest

    Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet umfangreiche Honorarkürzungen, auch für Hausarztpraxen. Details dazu erfahren Sie im AAA-Beitrag „ GKV-Reform beschlossen: Auswirkungen und erste Tipps für Hausarztpraxen “ ( AAA 08/2026, Seite 2 ). Um die Folgen für die eigene Hausarztpraxis realistisch einzuschätzen, ist Klarheit über die Zahlen gefragt. Drei Schritte können helfen, die Praxis krisenfest für 2027 aufzustellen.

    Schritt 1: Der Honorar-Check – Wo brechen Einnahmen weg?

    Gehen Sie in Ihre Abrechnungsdaten der letzten Quartale und prüfen Sie selbst, welche Volumina auf die folgenden, künftig wegfallenden oder gedeckelten Positionen entfallen sind:

     

    • Zuschläge nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Wie oft wurde die EBM-Nrn. 03008 bei Hausärzten bzw. 04008 bei Kinderärzten abgerechnet?

     

    • Elektronische Patientenakte (ePA): Welcher Betrag lief über die Positionen für Tätigkeiten in Zusammenhang mit der ePA (EBM-Nrn. 01647 und 01648)?

    • Organspende-Beratung (ausschließlich für Haus- und Kinderärzte): Wie oft wurde die EBM-Nr. 01480 im letzten Jahr abgerechnet?

    • Hygienepauschale (EBM-Nr. 03020 bzw. Nr. 04020): Welchen Anteil machen diese Zuschläge auf Ihre Versichertenpauschalen aus? Die Hygienepauschale entfällt zum 01.01.2027 ebenfalls ersatzlos (Beispiel: Bei 900 Behandlungsfällen pro Quartal entspricht dies einem Honorarverlust von 900 Euro pro Jahr).

    Schritt 2: Der Struktur- und Kapazitäts-Check

    Nachdem die Zahlen und das drohende Honorarminus skizziert sind, geht es im zweiten Schritt darum, die richtigen Weichen zu stellen. Bei folgenden Stellschrauben kann sich ein genauer Blick lohnen:

     

    • GKV-Sprechstundenvolumen prüfen: Mit einer vollen KV-Zulassung sind Sie zu 25 GKV-Sprechstunden pro Woche verpflichtet. Prüfen Sie kritisch: Wie viele Stunden bieten Sie aktuell an und steht der zeitliche Aufwand noch im gesunden Verhältnis zum gekürzten Ertrag?

     

    • Leistungs- und Budget-Analyse (Regelleistungsvolumen [RLV]/ Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen [QZV]): Wie viele Leistungen erbringen Sie aktuell bereits außerhalb der Regelleistungsvolumina oder Zusatzvolumina, ohne dass diese adäquat vergütet werden?

     

    • Konsequente Anwendung des Wirtschaftlichkeitsprinzips (siehe § 12 Sozialgesetzbuch [SGB] V): Leben Sie im Praxisalltag strikt die „WANZ-Vorgabe“ (WANZ steht für Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig“? In der Praxisberatung wird für diese Vorgabe zur Orientierung auch die Schulnote 4 genannt („ausreichend“).

     

    Schritt 3 – Aktiv werden und eigenverantwortlich handeln

    Warten Sie nicht auf die Endfassung aller politischen Details des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Denn Sie können die wichtigsten Schritte ab sofort selbst in die Hand nehmen:

     

    • 1. Zahlen auf den Tisch: Machen sie den oben beschriebenen Kassensturz. Wer seine Zahlen kennt, verhandelt und plant sicherer.
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    • 2. Leistungsspektrum straffen: Prüfen Sie interne Abläufe und stellen Sie sicher, dass keine Leistungen „verschenkt“ oder unbewusst außerhalb des WANZ-Prinzips erbracht werden.
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    • 4. Prozesse optimieren: Schauen Sie auf Ihre Praxiskosten, um wegfallende Erlöse durch interne Effizienz auszugleichen.

     

    Weiterführender Hinweis

    EBM

    • Das erste Quartal mit der neuen Versorgungspauschale
    • Die Auswirkungen der Versorgungspauschale auf die Vorhaltepauschale
    • GKV-Spargesetz: Was ist geplant? Was bedeutet das für die Hausarztpraxis?

    GOÄ & IGeL

    • Welche zusätzlichen Leistungen kann ich in der Hausarztpraxis abrechnen?
    • Wie gestalte ich einen IGeL-Vertrag?
    • IGeL-Angebote sicher nach GOÄ abrechnen
    Quelle: ID 50931766