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  • · Fachbeitrag · GOÄ/EBM/IGeL

    Gesundheitsuntersuchung: Faktorsteigerung zur Nr. 29 GOÄ sowie IGeL zur EBM-Nr. 01732

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Die Gesundheitsuntersuchung (GU), seit 1989 ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Personen ab 35 Jahren, wird seit dem Jahr 2019 durch eine einmalige Untersuchung für Personen von 18 bis 34 Jahren ergänzt. Gleichzeitig wurde das Intervall zwischen den GUs von zwei auf drei Jahre erhöht. |

    Wenn das GU-Angebot der GKV dem Patienten nicht reicht

    Oftmals stimmen die Vorstellungen bei den Patienten darüber, was zum Inhalt der GU gehört, nicht mit den Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überein. Um diese Diskrepanz aufzulösen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • 1. Der Vertragsarzt vermittelt dem Patienten, dass eine Ausweitung des Programms nicht möglich ist und die Vorstellungen oder Wünsche des Patienten nicht befriedigt werden können.