Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum AGG sowie zum Kündigungs- und zum Insolvenzrecht.
Auch in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten kann das Ende einer Frist auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. Die Frist endet dann am darauffolgenden Werktag. Allerdings gelten einige Feiertage nur in einzelnen ...
Grundsätzlich können antisemitische Äußerungen ein Grund für eine
außerordentliche Kündigung sein – aber nicht zu einer Zeit, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt.
Eine Personalvertretung muss sich nicht auf ein Webinar anstelle einer Präsenzveranstaltung verweisen lassen. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat sie aber die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des ArbG zu
berücksichtigen.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschildes im Dienst soll auch die Bürgernähe der Polizei fördern. Dieses Ziel wird mit bloßer Nummer nicht in gleicher Weise erreicht.
ArbG können ihren ArbN eine steuer- und abgabenfreie „Inflationsausgleichsprämie“ in Höhe von bis zu 3.000 EUR auszahlen. Das regelt der neue § 3 Nr. 11c EStG. Hier stellen sich nun Fragen zur Gleichbehandlung ...
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Auch im Jahr 2022 hatten die Arbeitsgerichte gut zu tun. Von AGB bis
Urlaub zeigt Ihnen AA Arbeitsrecht aktiv die wichtigsten Entscheidungen ab Mitte des Jahres 2021 und im Jahr 2022 im gewohnten Kurzüberblick auf.