Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Häufig sind arbeitsgerichtliche Entscheidungen nicht vollstreckbar, da sie zu unbestimmt sind bzw. unklar bleibt, was der Schuldner konkret leisten soll. Zwei aktuelle Fälle zeigen, welche Formulierungen vollstreckbar ...
Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich der ArbN aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause aus im Zeiterfassungssystem eingebucht ...
Es ist zur Erfüllung des Auskunftsbegehrens nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zulässig, den E-Mail-Account eines ArbN zu sichten, der auch für eine
Betriebsratstätigkeit genutzt wird.
Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf ortsunabhängige Nutzung des Laptops. Ein Laptop zählt als Sonderform des PC zu den mobilen Geräten. Dies erfordert schon per Definition, dass er ortsunabhängig genutzt werden ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Wird die Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen eines Verkehrsverstoßes mit einem weiteren Punkt geahndet und daraufhin wegen Überschreitung der Punkteschwelle die Fahrerlaubnis entzogen, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Denn für ihn sei bei einfachster Betrachtung erkennbar gewesen, dass bei einem weiteren Verkehrsverstoß der Verlust der Fahrerlaubnis und damit auch des Arbeitsplatzes drohe.