Das Arbeitsverhältnis besteht auch dann fort, wenn der ArbN einen Auflösungsantrag angekündigt hat, über den das Arbeitsgericht noch nicht entschieden hat.
Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht ...
Eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist „an sich“ als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet.
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„Der Arbeitsmarkt knüpft an die gute Entwicklung des letzten Jahres an. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar hat vor allem jahreszeitliche Gründe.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für ...
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Es verstößt gegen das Verfassungsrecht, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24.00 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder Abwicklungsarbeiten vorzunehmen.