Äußerungen eines ArbN über betriebliche Missstände im Rahmen eines Videos, das ins Internet gestellt wird und dort über verschiedene Portale verbreitet wird, können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden, wenn sie geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des ArbG zu beschädigen. Erlaubt ist jedoch eine sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten auch in dieser Form (BAG 31.7.14, 2 AZR 505/13, Abruf-Nr. 142748 ).
Im Falle eines Scheinwerkvertrags ist ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen zu Stande gekommen.
Eine große Mehrheit der Konsumenten bestellt zumindest gelegentlich Waren im Versandhandel. Bei der Auslieferung der Paketsendungen legen die Kunden vor allem Wert darauf, dass sie zu ihren Alltagsgewohnheiten passt: ...
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im November weiter zurückgegangen. Somit hat sich der Arbeitsmarkt trotz verhaltenen Wirtschaftswachstums günstig entwickelt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Ob beim gemeinsamen Theaterbesuch oder der klassischen Weihnachtsfeier im Betrieb – viele Unternehmen nutzen die Vorweihnachtszeit, um mit gemeinsamen Feiern den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken und das Jahr ...
Dem ArbG ist es bei vorsätzlichem Zeitbetrug auch durch einen langjährigen ArbN nicht zuzumuten, zunächst mit einer Abmahnung zu reagieren. Ein solcher Vertrauensbruch wiegt, wenn ein Versehen ausgeschlossen ist, so ...
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Schreibt ein öffentlicher ArbG eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine Anstellung haben. Er muss sie nicht zum Bewerbungsgespräch einladen (Arbeitsgericht Kiel 19.9.14, öD 2 Ca 1194 c/14, Abruf-Nr. 143281 ).