Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, wenn ein ArbN in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen ArbN fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden (BAG 18.3.15, 10 AZR 99/14, Abruf-Nr. 144222 ).
Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als ...
Der Umfang des Annahmeverzugslohns richtet sich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten bzw., sofern diese höher ist, der tatsächlich praktizierten Arbeitszeit des ArbN. Im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ...
Mit der neuen APP „bringt weiter“ macht die Bundesagentur für Arbeit (BA) alle ihre Informationen rund um Arbeit, Ausbildung und Beruf überall verfügbar – Ab sofort zum Download im Google-Play-Store oder im App-Store.
Störender Lärm muss nicht immer von Presslufthämmern und Autos ausgehen. Auch im Büro zerrt Lärm oft an den Nerven. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin und zeigt auf, was man dagegen ...
Dies ist der erste Beitrag des Sonderthemas „Personenbedingte Kündigung“. Hier stellen wir die Grundlagen vor, auf denen alle Fälle der personenbedingten Kündigung basieren.
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Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
„Die Arbeitslosigkeit ist im April zurückgegangen. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die gemeldeten Stellen entwickeln sich weiterhin positiv.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.