Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter ArbN ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des ArbG im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
Bei der Einstellung von Bildern eines Konzentrationslagers auf Facebook mit entsprechenden Unterschriften handelt es sich, sofern dies im Kontext nicht erkennbar ist, nicht um von der Meinungsfreiheit gedeckte Satire.
Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Kostenübernahme im eigenbetrieblichen Interesse liegt. Das hat das FG Münster ...
Auch in Kleinbetrieben, z. B. Anwaltskanzleien, reicht die Unterschrift des Personalleiters anstelle des Arbeitgebers auf dem Arbeitszeugnis aus. Das gilt selbst, wenn der Arbeitgeber persönlich zur Zeugniserteilung verurteilt worden ist. Das hat das LAG Schleswig-Holstein am 23.5.16 entschieden (1 Ta 68/16, Abruf-Nr. 188171 ).
Neue Mandanten bekommen von Anwälten vorab häufig keine Auskunft darüber, welche Kosten auf sie zukommen. Das geht aus einer Umfrage der Rechtsdienstleistungs-Plattform Legalbase.de hervor.
Die Anzeigepflicht für Saison-Kurzarbeitergeld entfällt künftig vollständig. Unternehmen die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen können, werden damit spürbar entlastet.
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Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nicht auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.