28.04.2017 · Nachricht · Verlosung
Einige prominente Skandale und die Schlüsselrolle von Banken und Versicherungen in der Finanzkrise haben das Ansehen dieser Institutionen und das Vertrauen der Bürger in sie teilweise stark erschüttert. Statt die Branche transparent und verständlich darzustellen, wirkt ihre Kommunikation oftmals bürokratisch, unglaubwürdig oder gar zynisch. Höchste Zeit also, die Relevanz von Banken und Versicherungen für Wirtschaft und Gesellschaft überzeugend und sympathisch zu kommunizieren – und so das Vertrauen der ...
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28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Probezeit
Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt ...
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Verhaltensbedingte Kündigung
Das Abstellen einer Kofferbomben-Attrappe kann eine fristlose oder
-gemäße verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn die Attrappe in Wirklichkeit kein gefährlicher Gegenstand war.
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Europarecht
Das Verbot der Religionsausübung am Arbeitsplatz durch Untersagung, ein islamisches Kopftuch zu tragen, stellt einen Eingriff in die Garantie der Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK dar. Die Mitgliedstaaten und ihre Einrichtungen können sich aber bei derartigen Verboten unter bestimmten Umständen erfolgreich auf die Prinzipien der Laizität und Neutralität berufen.
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Verkehrssicherungspflichten
Stellt ein ArbG seinen ArbN einen Platz zum Abstellen des privaten Pkw während der Arbeitszeit zur Verfügung, muss er auch die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten beachten. Problematisch ist, wer für deren ...
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Eingruppierung
Steht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die
Anwendbarkeit eines Tarifgewerks dem Grunde nach fest, entbindet dies das Gericht nicht von der Prüfung der korrekten Eingruppierung des ArbN.
28.04.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Eine AGB-Klausel, die nur der „jetzigen“ Ehefrau des ArbN eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, benachteiligt den ArbN unangemessen. Diese einschränkende Zusage ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Dies führt bei vor dem 1.1.02 erteilten Versorgungszusagen dazu, dass Rechte nur
geltend gemacht werden können, wenn die Ehe bereits während des
Arbeitsverhältnisses bestand.