30.04.2019 · Nachricht · Statistik
„Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im April erneut gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt weiter zu, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf einem sehr hohen Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
> Nachricht lesen
29.04.2019 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Seit Anfang April 2019 ist der flächendeckende Rollout der elektronischen Gerichtsakte in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg abgeschlossen. Im Oktober 2018 begannen das Landesarbeitsgericht ...
> Nachricht lesen
26.04.2019 · Nachricht · Bundesanstalt für Arbeit
Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 904.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 49.
> Nachricht lesen
24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Verfallklausel, zum Mindestlohn und zum Prozessrecht.
24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Verdachtskündigung
Auch der hinreichend starke Verdacht einer Pflichtverletzung in Form schuldhafter Schädigungen des ArbG durch den ArbN kann geeignet sein, um einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ...
24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Außerdienstliches Verhalten
Das Verhalten mit rassistischer Tendenz während eines Urlaubs weist in der Regel nicht den für eine Kündigung ausreichenden Bezug zum Arbeitsverhältnis auf.
24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Befristung
Will eine Universität die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrbeauftragten auf vorübergehenden Mehrbedarf nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG stützen, muss sie konkret darlegen, woraus sich bei Befristungsende der Wegfall des Mehrbedarfs in dem konkreten Fachbereich, in dem der ArbN eingesetzt ist, ergeben soll. Eine Bezugnahme auf allgemeine Prognosen zur Entwicklung der Studierendenzahlen der Kultusministerkonferenz ist insofern unzureichend.