Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung, zum Prozessrecht und zur Bezugnahme auf einen Branchentarifvertrag.
Der Zweite Senat hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des ...
Ab 2019 wird es leichter, die Arbeitszeit zu reduzieren: Der Bundesrat hat die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.
Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch, wenn der ArbN nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird.
Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete Klage in beiden Instanzen auf eine Gesamtzusage und auf eine gekündigte, seiner Auffassung nach aber nachwirkende Betriebsvereinbarung ...
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Die Reduzierung der Arbeitszeit soll ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat berät am 23.11.18 abschließend über die Einführung der Brückenteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.