Der Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub nach den § 1, § 3 Abs. 1 BUrlG entsteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom ArbG gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
Verweigert der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Personalleitung, tätigt er unzutreffende Aussagen über den ArbG gegenüber anderen ArbN und leitet er in teilweise rechtsmissbräuchlicher Art und Weise ...
Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11.10.19 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er ...
Die Bundesregierung möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen: Sie hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die arbeitsrechtliche Stellung der Mitarbeiter von Kurier-, Express- und Paketdiensten stärkt. Die Initiative steht am 11.10.19 auf der Plenartagesordnung: Der Bundesrat kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet.
Eine Verdachtskündigung ist als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die auch eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen des Verdachts schwerer Pflichtverletzungen ...
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft ist keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung.
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Vergütungspflichtig ist die Zeit, die für das An- und Ablegen der Arbeitskleidung und das Zurücklegen der damit verbundenen innerbetrieblichen Wege erforderlich ist. Hierauf wies das LAG Sachsen hin (20.12.18, 9 Sa 499/17, Abruf-Nr. 211445 ).