Verweigert der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit der Personalleitung, tätigt er unzutreffende Aussagen über den ArbG gegenüber anderen ArbN und leitet er in teilweise rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen den ArbG ein, ohne zuvor mit ihm verhandelt zu haben, verletzt er seine gesetzlichen Pflichten grob.
Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11.10.19 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er ...
Die Bundesregierung möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen: Sie hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die arbeitsrechtliche Stellung der Mitarbeiter von Kurier-, Express- und Paketdiensten ...
Eine Verdachtskündigung ist als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, die auch eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen des Verdachts schwerer Pflichtverletzungen gerechtfertigt hätten.
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft ist keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung.
Vergütungspflichtig ist die Zeit, die für das An- und Ablegen der Arbeitskleidung und das Zurücklegen der damit verbundenen innerbetrieblichen Wege erforderlich ist. Hierauf wies das LAG Sachsen hin (20.12.
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Eine Kündigungsschutzklage ist nur begründet, wenn zum Zeitpunkt der mit der Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Andernfalls kann nicht festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.