Am 1.7.21 endete die Homeoffice-Pflicht für ArbG. Viele Chefs rufen daher jetzt ihre ArbN zurück – insbesondere, wenn diese geimpft oder genesen sind. Doch geht das so einfach? Zwar sinken die Infektionszahlen, doch
viele prognostizieren eine 4. Welle und die Zunahme an Infektionen mit der Delta-Variante. Im nachfolgenden Kurzüberblick greift AA Arbeitsrecht
aktiv die wichtigsten Fragen der ArbG, ArbN und Betriebsräte auf.
Am 1.7.21 wurde entsprechend der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 EUR angehoben. Doch wie geht es weiter?
Einfach mehr arbeiten und dann die Überstunden in Rechnung stellen – das funktioniert nicht. Dies zeigt ein aktueller Fall der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite.
Ein selbstständiger Rechtsanwalt, der sämtliche Honorarforderungen gegen Zahlung eines monatlichen Fixums an eine Rechtsanwaltskanzlei für die Nutzung von deren Infrastruktur abtritt, kann als arbeitnehmerähnliche ...
Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Gerade im Verfahren vor den Arbeitsgerichten stellen sich oft Probleme, in denen auch der erfahrene Praktiker nicht immer sicher ist. Die dreiteilige Sommer-Spezial-Beitragsreihe hilft, in der mündlichen Verhandlung schnell und sicher zu reagieren. Im ersten Teil der Reihe geht es in 11 Fragen um typische Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsklagen, wie der Aufrechnung und ihren Grenzen, der Urlaubsabgeltung und den Ausschluss- oder Verfallfristen in Tarif- und Formulararbeitsverträgen.