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  • 15.02.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Streitwert I: Drei Bruttomonatsgehälter angemessen

    Der Anspruch auf Herabsetzen der Arbeitszeit ist in seinen Auswirkungen eher einer Änderungskündigungsklage als einem Weiterbeschäftigungsanspruch näher. Die Festsetzung von drei Bruttomonatsgehältern stellt damit eine angemessene Bewertung dar.