In wenigen Tagen wäre es wieder so weit: Die „närrische“ Zeit beginnt. Gerade in den Karnevalshochburgen ist es üblich, dass Unternehmen an
Rosenmontag ihren ArbN einen Tag frei geben. Doch 2021 soll es aufgrund der Coronapandemie anders laufen und das könnte heißen: keine Großumzüge, keine Karnevalssitzungen, keine Partys in Kneipen. Doch was
bedeutet das für den ArbN? Kann der ArbG von ihm verlangen, zu arbeiten?
Scheiden anlässlich einer Betriebsänderung Arbeitnehmer durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen aus, so sind sie wie die von betriebsbedingten Kündigungen betroffenen Arbeitnehmer abfindungsberechtigt, wenn die ...
Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Das folgt aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg.
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang.
Öffentliche ArbG müssen schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Personen nach § 82 S. 2 SGB IX a. F. zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen ...
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Erteilt ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht, überobligatorisch eine falsche oder unvollständige Auskunft auf eine Frage des Arbeitnehmers zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung, haftet er nach § 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB für den durch die schuldhaft erteilte fehlerhafte Auskunft enstandenen Schaden.