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  • 15.01.2021 · Fachbeitrag · Arbeitszeit

    Fast (kein) Karneval 2021 = dann also Arbeit?

    | In wenigen Tagen wäre es wieder so weit: Die „närrische“ Zeit beginnt. Gerade in den Karnevalshochburgen ist es üblich, dass Unternehmen an Rosenmontag ihren ArbN einen Tag frei geben. Doch 2021 soll es aufgrund der Coronapandemie anders laufen und das könnte heißen: keine Großumzüge, keine Karnevalssitzungen, keine Partys in Kneipen. Doch was bedeutet das für den ArbN? Kann der ArbG von ihm verlangen, zu arbeiten? |