Ein ArbG kann das Arbeitsverhältnis mit einem ArbN kündigen, der eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und dessen vorzeitige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach ...
Der Anruf bei einer Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer private Telefonate gestattet sind, deren Umfang aber nicht klar festgelegt ist.
Der 2. Senat des BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen Leih-ArbN bei der Bestimmung der Zahl der in einem Betrieb beschäftigten ArbN im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 Nr.
Der Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin an einer Bühne kann nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wegen der Eigenart der Arbeitsleistung wirksam befristet werden, wenn die Tätigkeit überwiegend ...
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Leitet ein Arbeitnehmer Mails mit betrieblichen Informationen auf seinen privaten E-Mail-Account weiter, weil er damit seine künftigte Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber vorbereiten will, verletzt er damit seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht. Er kann deshalb fristlos gekündigt werden.