Grundsätzlich können antisemitische Äußerungen ein Grund für eine
außerordentliche Kündigung sein – aber nicht zu einer Zeit, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt.
Eine nicht durch legitime Interessen des ArbG gedeckte, nicht erforderliche und unverhältnismäßige Auswertung von WhatsApp-Nachrichten auf einem Firmenhandy, das vom ArbN sowohl für dienstliche als auch private ...
Eine betriebsbedingte Kündigung ist für den Arbeitgeber oft eine gefährliche Angelegenheit. Sie muss gut und detailliert begründet sein. Anderenfalls hat die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers Erfolg. Das zeigt auch eine Entscheidung des LAG Thüringen.
Die Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube ist nicht mehr durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt und rechtfertigt die fristlose ...
Indem ein ArbN gegenüber seinem kirchlichen ArbG erklärt, sich die Möglichkeit einer Leihmutterschaft offenzuhalten, verstößt er nicht gegen eine konkrete, aus dem Selbstverständnis der Kirche folgende ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Ist bei einem behördlichen Ermittlungsverfahren eine Zeugin zu vernehmen, die nach den gegen einen Beamten erhobenen Vorwürfen Opfer dieses Beamten geworden sein soll, droht eine „Wahrheitsgefährdung“. Diese rechtfertigt dessen Ausschluss von der Teilnahme an der Vernehmung.