In der Zeit vom 1.3. bis zum 31.5.14 wählen die ArbN ihre Vertreter für die nächste Amtszeit von vier Jahren. Die wichtigsten Eckpunkte zur Betriebsratswahl finden Sie im folgenden Beitrag.
Gerade im Bereich der Beschlussfassung des Betriebsrats nach § 33 BetrVG herrscht nicht nur im Zusammenhang mit Fragen der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats und der ordnungsgemäßen Ladung oft eine gewisse ...
Auch freigestellte Betriebsratsmitglieder sind während ihrer eigentlichen vertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit zur Anwesenheit im Betrieb verpflichtet. Daher sind sie auch berechtigt, das im Betrieb eingerichtete Zeiterfassungssystem zu nutzen und nicht verpflichtet, gegen ihren Willen wie außertarifliche ArbN auf die sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“ verwiesen zu werden (BAG 10.7.13, 7 ABR 22/12, Abruf-Nr. 133558 ).
Nach § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG muss die Ladung zu den Sitzungen des Betriebsrats rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG (NZA 89, 223) ist dann, wenn die ...
Ein Betriebsratsmitglied ist nur dann rechtlich verhindert und damit von der Beschlussfassung ausgeschlossen, wenn eine Maßnahme oder Regelung das Mitglied individuell und unmittelbar betrifft. Bei personellen ...
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Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der laut Stimmabgabevermerken in der Wählerliste abgegebenen Stimmen nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass eine Beeinflussung des Wahlergebnisses möglich ist (BAG 12.6.13, 7 ABR 77/11, Abruf-Nr. 132232 ).