Die rückwirkende Feststellung der Gerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar.
Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen ...
Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der ArbG aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sieht in § 16 Abs. 2 für die Entgeltstufen bei Einstellung eine unterschiedliche Behandlung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen ...
Alt-Gewerkschaftsmitglieder dürfen per Tarifsozialplan höhere Abfindungen erhalten als ArbN, die nach einem bestimmten Stichtag der Gewerkschaft beigetreten sind.
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Eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung bindet im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB den Betriebserwerber. Ihre Wirkung wird nicht durch den Abschluss von Haustarifverträgen, die nicht kraft Tarifbindung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis
Anwendung finden, beseitigt. Dem steht das Unionsrecht nicht entgegen.