26.05.2015 · Fachbeitrag · Tarifvertrag
Freizügigkeit und Stufenzuordnung bei Einstellung nach Tarifvertrag
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sieht in § 16 Abs. 2 für die Entgeltstufen bei Einstellung eine unterschiedliche Behandlung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben ArbG gegenüber solcher aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen ArbG vor.
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