Der Arbeitgeber darf als Reaktion auf eine konkrete Konfliktlage im bisherigen Arbeitsbereich einen Arbeitnehmer in einen anderen Arbeitsbereich und eine andere Schicht um- oder versetzen, um dadurch den Betriebsfrieden und/oder -ablauf zu sichern oder wiederherzustellen. Dies ist eine billige Direktionsrechtsausübung. Sie begründet sich durch das berechtigte betriebliche Interesse.
Ein Redakteur darf nicht ohne Genehmigung für andere Publikationen tätig werden, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Ein solches Verhalten kann abgemahnt werden.
Ist der ArbG mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, hat der ArbN auch Anspruch auf Zahlung der Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Liegt der Zahlungsverzug für mehrere Monatsvergütungen vor, entsteht der Anspruch auf Zahlung der Schadenspauschale für jede einzelne Teilvergütung.
§ 20 S. 1 BBiG ordnet zwingend an, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten ...
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„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter günstig. Die Arbeitslosigkeit hat im August erwartungsgemäß leicht zugenommen. Die Zunahme war jahreszeitlich bedingt; saisonbereinigt haben sich Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung verringert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.