Eine Ausschlussfrist, die im Falle des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die Geltendmachung in Textform spätestens einen Monat nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vorsieht, verletzt nicht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.
Um gefährlichen Fehlern im Berufsalltag vorzubeugen, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten regelmäßig vermitteln, worauf es für das sichere und gesunde Arbeiten im jeweiligen Job ankommt. Dabei können digitale ...
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Juli vor allem aufgrund der einsetzenden Sommerpause gestiegen. Die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Mitarbeitern geht leicht zurück, und die Beschäftigung nimmt ...
Schweigen ist im Rechtsverkehr grundsätzlich keine Willenserklärung. Jedenfalls ist bei einem Arbeitsverhältnis im Falle nachteiliger Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten regelmäßig nicht von einer stillschweigenden Annahmeerklärung auszugehen, solange die Folgen der
Änderung noch nicht hervorgetreten sind.
Die Abmahnung des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins, der ungenehmigt einen Beitrag in einer Tageszeitung veröffentlichte, ist wirksam. Es besteht daher kein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung.
Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten, wenn der ArbG den ArbN zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig ...
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„Die schwächere konjunkturelle Entwicklung hinterlässt leichte Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Juni nur wenig gesunken. Die Zahl der gemeldeten Stellen geht auf hohem Niveau zurück und das Beschäftigungswachstum verliert an Dynamik.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.