Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte können für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen.
Der ArbG hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des ArbN wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein.
Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten Besonderheiten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt. Das LAG Baden-Württemberg hat nun entschieden, wer dem § 26 BBiG unterfällt.
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen.
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„Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Insgesamt ist er aber stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Februar – auch begünstigt von der milden Witterung – saisonbereinigt gesunken.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.