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  • 24.07.2020 · Nachricht · Urlaubsrecht

    15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des ArbG?

    | Unter welchen Voraussetzungen kann möglicherweise der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten ArbN bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen? |