24.07.2020 · Nachricht · Beamtenrecht
Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen
Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden.
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