Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 28.6.16 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.17 auf 8,84 EUR brutto je Zeitstunde festzusetzen.
Die außerordentliche Kündigung eines Verkaufsreisenden, der sich weigert, mit einem Firmenfahrzeug zu fahren, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragenden Frauenbeine zu sehen sind, ist wohl unwirksam.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG nicht zur Entscheidung ...
Gesetzlich Versicherte haben während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihren Arbeitgeber ausschließlich dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die vom Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) bewilligte ...
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Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben. Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ...