Eine Klausel, die ein Freistellungsrecht des ArbG nach dem Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist vorsieht, ist jedenfalls dann nicht offensichtlich unwirksam, wenn es sich bei dem freigestellten ArbN um einen Mitarbeiter in leitender herausgehobener Stellung handelt (LAG Hamm 13.2.15, 18 SaGa 1/15, Abruf-Nr. 177255 ).
Wer als ArbN bisher jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnte, hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass diese Regel fortgesetzt wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der ArbG in der Vergangenheit weder ...
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung und zur Prozesskostenhilfe.
Nach § 82 S. 2 SGB IX muss ein öffentlicher ArbG einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, soweit dieser nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist. Dies kann nicht durch einen schriftlichen, für alle Bewerber verbindlichen Auswahltest ersetzt werden. Erhält ein schwerbehinderter Bewerber, der das Anforderungsprofil erfüllt, eine Absage, ohne dass er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, ist dies ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung (LAG ...
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1.1.05 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur ...
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Die Widerspruchsfrist des ArbN von einem Monat wird bei einem Betriebsübergang erst durch vollständige Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB seitens des alten ArbG oder des Erwerbers in Gang gesetzt. Fehlen wesentliche Angaben zur Länge der künftigen Beschäftigungsmöglichkeit, ist die Unterrichtung unvollständig (LAG Düsseldorf 14.10.15, 1 Sa 733/15, Abruf-Nr. 145820 ).