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  • 27.10.2017 · Nachricht · Verkehrssicherungspflichten

    Verkehrssicherungspflichten des ArbG bei Sturm

    Stellt der ArbG auf seinem Gelände Parkmöglichkeiten zur Verfügung, muss er nach einer Sturmwarnung das Gelände begehen und Gefahrenquellen abstellen. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, kann der ArbN einen Schadenersatzanspruch haben.