Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung und zum Betriebsübergang.
Die meisten ArbG haben sich auf die AGG-Schwerpunkte der alters- bzw. geschlechtsbezogenen Diskriminierung eingestellt und vermeiden Stellenanzeigen, die insofern unzulässige Beschränkungen enthalten.
1. Der Anspruch des ArbN auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs unterliegt als reiner Geldanspruch den tariflichen Ausschlussfristen. Er entsteht ohne abweichende Vereinbarungen bei Beendigung des ...
Hat ein Gebietsverkaufsleiter im Rahmen eines vom ArbG durchgeführten „Rolex-Contests“ eine für den Gewinn einer ausgelobten Prämie erforderliche Anzahl von Distributionspunkten notiert, muss der ArbG im Streitfall darlegen, dass diese Punkte zu Unrecht aufgeschrieben wurden (LAG Hamm 30.5.12, 5 Sa 638/11, Abruf-Nr. 122044 ).
Will ein ArbN geltend machen, er sei wegen eines durch das AGG verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadenersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten.
Ist der ArbN eine Hebammentätigkeit feststehend nicht mehr möglich, weil sie gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage ist und muss sie deshalb geringerwertig eingesetzt werden, ist der Grund für die Umsetzung ...
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