Wer sich per E-Mail auf eine Stelle bewirbt, verrät mehr über sich, als er glaubt. Mit der Absender-Adresse erhalten Personalentscheider eine zusätzliche Information über den Bewerber, die dessen Chancen auf ein Vorstellungsgespräch beeinflusst.
„Obwohl sich das Wirtschaftswachstum zuletzt etwas abgeschwächt hat, entwickelt sich der Arbeitsmarkt weiterhin günstig.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J.
Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit „bis auf weiteres“, ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermis nicht geschlossen werden, dass die Dauer der ...
Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Die in der Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze sind daher mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Beschluss entschieden.
Ein öffentlicher ArbG darf eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle begrenzt für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben. Er muss schwerbehinderte Bewerber nicht gemäß § 82 S.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zum Aufhebungsvertrag.
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
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Die moderne Medienlandschaft hat neben ihren vielen Vorzügen auch ihre tückischen Seiten. Diese bekommen insbesondere ArbN immer wieder zu spüren. So kann eine Nutzung von digitalen Medien, die im Alltag noch als normal gelten mag, im Arbeitsumfeld schnell zu einer Stolperfalle werden. Dieser Beitrag deckt anhand zwölf wichtiger Entscheidungen der Arbeitsgerichte solche Stolperfallen auf.