14.03.2016 · Fachbeitrag ·
Praxiserweiterung
Die Neuaufnahme eines Partners in eine Berufsausübungsgemeinschaft ist in der Regel mit einem Kaufpreis verbunden. Der Seniorpartner versucht dann, diesen nicht sofort, sondern über mehrere Jahre hinweg versteuern zu müssen. Ein Mittel hierzu ist das Gewinnvorabmodell. Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun ein Urteil mit wichtigen Gestaltungshinweisen veröffentlicht, das Sie kennen sollten (BFH vom 27.10.2015, Az. VIII R 47/12, Abruf-Nr. 183679 ).
14.03.2016 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Wo Zahnärzte zusammenarbeiten, gibt es immer auch Konfliktpunkte. Manchmal hilft dann nur, getrennte Wege zu gehen. Wird Praxisinventar mitgenommen oder eine Abfindung gezahlt, löst das in der Regel Steuern aus.
16.02.2016 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Jeder niedergelassene Zahnarzt muss sich irgendwann mit dem Thema Praxisumstrukturierung beschäftigen – sei es zur Übergabe an einen Nachfolger, zur eigenen Entlastung oder zur Expansion. Wenn es um eine ...
02.02.2016 · Nachricht · Werbungskosten
Keine gute Nachricht für Steuerzahler, die einen Raum ihrer Wohnung oder ihres Hauses teils in erheblichem Umfang privat und teils nutzen, um Einkünfte zu erzielen. Die Finanzämter, die bei einer privaten Mitbenutzung bisher keinen Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer gewährten, sind leider im Recht. Das stellte der Große Senat des Bundesfinanzhofs in einer am 27. Januar 2016 veröffentlichten Entscheidung klar.
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08.12.2015 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Der Praxis-Pkw ist für fast jeden niedergelassenen Zahnarzt ein wichtiges Thema: Wie setze ich mein Fahrzeug richtig ein, was muss ich dokumentieren und welche umsatzsteuerlichen Stolperfallen sind zu beachten? ...
08.12.2015 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Mit dem neuen Jahr kommen auf Zahnärzte auch erhöhte Buchführungspflichten zu. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. November 2014 (Az. IV A4 – S 0316/13/10003), durch das ...
01.12.2015 · Nachricht · Werbungskosten
Lädt ein Steuerberater nicht nur Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern auch Familienmitglieder, Bekannte und Freunde zu seinem runden Geburtstag und zum Bestehen seiner Steuerberaterprüfung ein, darf er die Kosten als Werbungskosten abziehen, die auf die Gäste aus dem beruflichen Umfeld entfallen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden – und damit allen Arbeitnehmern die Türen weit aufgemacht, Kosten für eine – auch beruflich veranlasste – Feier steuermindernd geltend zu machen.
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