Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Steuertipps zum Jahresende (Teil 2): Beachten Sie die erhöhten Anforderungen an die Buchführung!

    von Diplom-Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de

    | Mit dem neuen Jahr kommen auf Zahnärzte auch erhöhte Buchführungspflichten zu. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. November 2014 (Az. IV A4 - S 0316/13/10003), durch das neue Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) eingeführt wurden. Die GoBD sind zwar seit 2015 bereits in Kraft, entfalten aber erst jetzt die volle Wirkung, da die Softwarehersteller die neuen Anforderungen nicht so schnell umsetzen konnten. |

    Ziele der Finanzverwaltung mit den GoBD

    Mit den GoBD löst das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) sowie die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) ab. Damit wurde nicht etwas vollkommen Neues geschaffen, sondern vereinheitlicht, der aktuellen Situation der IT-Welt angepasst und zusätzlich ergänzt. Neu ist aber, dass hiervon nun auch die Einnahmen-Überschuss-Rechner - und somit auch alle Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte etc. betroffen sind. Bei Ihnen in den Praxen entsteht Anpassungs- und Handlungsbedarf.

     

    Die GoBD sind allerdings kein Gesetz, sondern ein Erlass des BMF. Als Erlass ist das Schreiben für die Finanzverwaltung - und somit auch für die Betriebsprüfer - bindend. Es wird über diese Institution geprüft, ob die Buchführung der Ordnungsmäßigkeit entspricht. Betriebsprüfungen laufen bereits seit einiger Zeit formalisiert und elektronisch ab. Damit rücken zukünftig noch mehr formelle Fehler bei den Buchführungspflichten der Steuerpflichtigen in den Fokus der Finanzverwaltung, die bei Verstößen zunehmend zu willkürlichen Hinzuschätzungen genutzt werden.