20.12.2022 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Für ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich (Midijobs) wurde zum 01.01.2023 die monatliche Entgeltobergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Somit bewegt sich ab 2023 der monatliche Verdienst im Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro. VVP erläutert Ihnen, worauf Sie als Arbeitgeber bei der Beitragsberechnung achten müssen.
07.12.2022 · Fachbeitrag ·
Bewirtung
Der Inhaber eines Vermittlerbetriebs besucht an einem festen Tag in der Woche in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe des Betriebs befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Mitarbeiter ...
28.11.2022 · Nachricht ·
Bilanz
Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersteilzeit gewähren, können dafür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Das hat jedenfalls das FG Köln entschieden. Der BFH hat allerdings das letzte Wort. Das Az. beim BFH lautet: Az. IV R 22/22.
24.11.2022 · Fachbeitrag ·
Terminübersichten
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die dreitägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der ...
Schwerpunkt
Beitrag
24.11.2022 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Arbeitnehmer sind durch die anhaltend hohe Inflation weiterhin stark belastet. Um sie zu unterstützen, wurde durch § 3 Nr. 11c EStG eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für eine Inflationsausgleichsprämie ...
24.11.2022 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersvorsorge
Die Frage, ob und wann die sog. Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) angewendet werden kann, ist zum Dauerbrenner geworden. Die Finanzverwaltung ist sich einig: Bei Kapitalleistungen in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse darf sie angewandt werden, in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nicht. Nicht so eindeutig sehen das die Finanzgerichte und der BFH. Ergo: Alles offen! VVP ...