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  • 22.02.2023 · Nachricht · Betriebsprüfung

    Kein Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung

    | Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Denn diese enthalten neben den personenbezogenen Daten, die den Steuerpflichtigen betreffen, auch Angaben Dritter, wie etwa Dokumente und Aktenvermerke bezüglich einer anonymen Anzeige. Dies hat das FG Düsseldorf entschieden. |