Der BGH hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen, die die Kostenüberschussbeteiligung der VN
betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Damit bleibt es bei dem Verbot, diese Klauseln weiterhin zu verwenden (BGH, 13.1.16, IV ZR 38/14, Abruf-Nr. 146166 ).
Für den Rechtsanwalt ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Rechtsschutz-VR nicht den erbetenen Kostendeckungsschutz erteilt. Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung kann der VR statt die Kostennote auszugleichen auch ...
Vernichtet der Teilkaskoversicherer ihm zur Laborprobe übersandte Wildhaare nach der Laborprobe und gibt das ihm ebenfalls übersandte Nummernschild gereinigt zurück, begeht er eine Beweisvereitelung zulasten des ...
Wer einem Nachbarn im Rahmen einer Gefälligkeit leicht fahrlässig einen Schaden zufügt, für den die Gebäude-und Hausratsversicherung des Nachbarn eintritt, kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Aus dem Nachbarschaftsverhältnis ergibt sich in diesen Fällen keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.|
Legen freiwillig Versicherte die Kapitalleistung aus einer durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, dann sind sowohl die ...
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, ...
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