01.09.2007 · Fachbeitrag aus VK · Versicherungsvertragsrecht
Die Frist des § 12 Abs. 3 VVG kann auch durch eine Feststellungsklage auf Fortbestehen des Vertrags gewahrt werden, die sich gegen die Wirksamkeit einer vom VR erklärten Arglistanfechtung als alleinigem Grund der Leistungsablehnung richtet. Entscheidend ist, ob sich dem VR daraus erschließt, dass der VN auch auf seinem Leistungsanspruch beharrt (BGH 4.7.07, IV ZR 31/06, Abruf-Nr.
072429
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus VK · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Wird ein Zustand nach § 2 Abs. 3 BB-BUZ (Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit) und die aus damaliger Sicht unveränderte Weiterdauer dieses Zustands bewiesen, so gilt dieses über sechs Monate hinausgehende Andauern des gesundheitlichen Zustands als Eintritt des Versicherungsfalls (BGH 20.6.07, IV ZR 3/05, Abruf-Nr.
072651
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Kaskoversicherung
Der VN fordert vom beklagten Rechtsanwalt Schadenersatz wegen Fristversäumung nach § 12 Abs. 3 VVG bei einer Klage auf Versicherungsleistungen nach einem behaupteten Kfz-Diebstahl.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus VK · Versicherungsvertragsrecht
Die Beweislast für den Zugang der qualifizierten Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG und deren Zeitpunkt liegt beim VR. Beweiserleichterungen kommen ihm dabei nicht zugute. Erfahrungssätze, etwa zu bestimmten Postlaufzeiten, gibt es nicht (OLG Hamm 11.5.07, 20 U 272/06, Abruf-Nr.
072647
).
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus VK · Privathaftpflichtversicherung
Der in der Privathaftpflichtversicherung seiner Mutter mitversicherte 13-jährige Schüler hatte nach Alkoholgenuss den in einer Kirche befindlichen Feuerlöscher von der Wand genommen und betätigt. Durch das austretende Löschmittel wurden nicht nur das Kircheninnere, sondern auch Orgel, Metall- und Kunstgegenstände verschmutzt. Die Reinigung der Orgel hat der VR übernommen. Im Übrigen hat er Versicherungsschutz abgelehnt, weil der Versicherte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt habe ...
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus VK · Haftpflichtversicherung
Die Klägerin stellte Kolben für Automotoren her. Der VN, der eine Betriebshaftpflichtversicherung unter Geltung der AHB abgeschlossen hatte, sollte diese vor der Weiterbearbeitung waschen. Wegen angeblich mangelhafter Wäsche kam es zu einem Schaden. Der beklagte VR, der vorläufige Deckung zugesagt hatte, berief sich u.a. auf verspätete Zahlung der Erstprämie. Der VN trat seine Ansprüche an die Klägerin ab.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus VK · Gebäudeversicherung
Der BGH hat dem Gebäude-VR, dem der Regress gegen den leicht fahrlässig handelnden Mieter verwehrt ist, einen Ausgleichsanspruch entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung nach § 59 Abs. 2 S. 1 VVG gegen den Haftpflicht-VR des Mieters zugebilligt (BGH VK 06, 202 = VersR 06, 1536; BGH VersR 07, 539; das OLG Karlsruhe OLGR 07, 378 hat dies auch auf den Untermieter übertragen). Mehrere Leser haben die Redaktion gefragt, wie dieser Ausgleich durchzuführen sei.
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus VK · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei einem VN, der im Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit nicht in der Lage, aber auf einen Vergleichsberuf verweisbar ist, tritt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht allein dadurch ein, dass ihm bei unverändertem Gesundheitszustand die zur Ausübung des Vergleichsberufs erforderlichen Fähigkeiten abhandenkommen oder diese hinter der Entwicklung zurückbleiben; ob er den Vergleichsberuf ausgeübt hat, ist unerheblich (BGH 7.2.07, IV ZR ...
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus VK · Haftpflichtversicherung
Eine Bestimmung in AVB der Privathaftpflichtversicherung (PHV), wonach die „Haftpflicht als Tierhalter“ nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des VR nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der VN gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht (BGH 25.4.07, IV ZR 85/05, Abruf-Nr.
071731
).
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01.08.2007 · Fachbeitrag aus VK · Lebensversicherung
Der VN hatte der klagenden Sparkasse in einem Bankformular zur Sicherung eines Darlehens „sämtliche gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche für den Todesfall“ aus vier kapitalbildenden Lebensversicherungen abgetreten. Nach Nr. 1 des Formulars umfasst „die Abtretung für den Erlebensfall (...) auch etwaige Rechte und Ansprüche im Fall der Verwertung vor Fälligkeit gem. Nr. 4.1.“. Danach ist die Klägerin „berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds (...) sich den ...
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