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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Anspruch auf Neuwertspanne auch bei niedrigeren Aufwendungen als dem Neuwert

    von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln

    Der VN einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren (BGH 20.7.11, IV ZR 148/10, Abruf Nr. 112875).

    Sachverhalt

    Der VN verlangt vom VR aus einer Wohngebäudeversicherung mit gleitender Neuwertklausel (VGB 88) den sogenannten Neuwertanteil. Bei einem Brand wurde das versicherte Gebäude zerstört. Der VN baute es wieder auf und erbrachte mit Hilfe von Angehörigen und Nachbarn wesentliche Bauleistungen selbst. Im Erdgeschoss ist wieder eine Gaststätte eingerichtet, im Obergeschoss befinden sich auf nahezu gleicher Fläche statt der früheren drei Ein-Zimmer-Wohnungen zwei Zwei-Zimmer-Wohnungen. Die vom Gutachter ermittelten Baukosten lagen noch erheblich unterhalb des Zeitwertschadens.

    • § 15 Nr. 4 S. 1 VGB 88

    Der VN erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.