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  • · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Kein Versicherungsschutz ohne Rauchmelder?

    | Rauchmelder sind in immer mehr Bundesländern Pflicht. Ihre Installation und Wartung kann daher auch Auswirkungen auf die Gebäudehaftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung haben: Mieter müssen die Funktionsfähigkeit der Geräte in ihrer Wohnung gewährleisten. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, kann das im Einzelfall sogar dazu führen, dass Versicherer die Leistungen kürzen oder ganz verweigern. |

     

    Ähnliches gilt für Immobilieneigentümer: Sie sind in vielen Bundesländern per Gesetz verpflichtet, Rauchmelder zu installieren und diese ihren Mietern zugänglich zu machen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann im Schadensfall ebenfalls Auswirkungen auf die Leistungen der Versicherer haben.

     

    In 13 Bundesländern sind die elektronischen Alarmsysteme bereits Pflicht für Neu- und Umbauten, in einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen gelten Übergangsregelungen bis auch Bestandswohnungen mit den Meldern gesichert sein müssen. Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind die Rauchmelder noch nicht vorgeschrieben.

     

    PRAXISHINWEIS |  Versicherte sollten deshalb prüfen, ob ihre Versicherung den Betrieb eines Rauchmelders voraussetzt, gleichgültig davon, ob eine gesetzliche Pflicht besteht oder nicht. Unabhängig davon bieten Rauchmelder für einen 
geringen Kostenaufwand eine Sicherheit, auf die Mieter oder Eigentümer nicht verzichten sollten.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 199 | ID 42423325