Eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen einer Ratenschutz- Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die bestimmt, dass der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistung erlischt, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig wird, verstö ßt weder gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung des VN nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB dar.
Wird in einem Gruppenunfallversicherungsvertrag vereinbart, dass für den Fall des Unfalltods eines Mitarbeiters (versicherte Person) des Unternehmens (VN) die gesetzlichen Erben des Mitarbeiters bezugsberechtigt sind, ...
Im Regelfall erhält der Begünstigte einer Lebensversicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers (VN) die Versicherungssumme ausbezahlt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Schenkung. Es ist die Pflicht ...
1.Kündigt ein VN die Krankheitskostenversicherung seines mitversicherten volljährigen Kindes, welches nicht durch den VN gesetzlich vertreten wird, so ist für die Wirksamkeit der Kündigung der Nachweis einer Anschlussversicherung gemäß § 205 Abs. 6 VVG nicht erforderlich. 2.Da die Frage, ob gemäß § 205 Abs. 6 VVG auch für den volljährigen Mitversicherten ein Nachweis über eine Anschlussversicherung beizubringen ist, soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und in Rechtsprechung ...
1.Ob eine Hautverletzung als geringfügig i.S.v. Nr. 5.2.4.1 AUB 04 anzusehen ist, beurteilt sich nicht in erster Linie nach der Tiefe oder der oberflächlichen Ausbreitung der Verletzung, sondern danach, ob ein ...
Klauseln, wonach der VR nicht leistet, wenn der Versicherungsfall durch eine der versicherten Person bekannte ernstliche Erkrankung (z.B. des Herzens, des Kreislaufs, der Verdauungsorgane, Krebs, Aids, chronische ...
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Die von einer GmbH gezahlten Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren.