Hat Ihr Mandant erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den VR gewechselt, dann sollte er unbedingt darauf achten, dass er diesem VR die Zustimmung erteilt hat, dass dieser seine Daten ans Finanzamt übermittelt. Denn ohne Einwilligung kann er die Beiträge nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg.
Wird ein angestellter Rechtsanwalt in die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers einbezogen, stellt sich die Frage, ob er einen Vermögensvorteil erhält, den er als Arbeitslohn versteuern muss.
Eine Klausel in einer BU-Versicherung, die den zuletzt ausgeübten
Beruf formularmäßig auf eine mindestens 90-prozentige Schreibtischtätigkeit im Büro, Praxis oder Kanzlei beschränkt, ist laut BGH intransparent ...
Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Der VR kann aber dem Wunsch des Verstorbenen nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der
Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein.
Das LG Coburg hat die Klage eines VN auf Rückzahlung von Beiträgen für eine zwischenzeitlich gekündigte Kapitallebensversicherung abgewiesen, obwohl das Widerspruchsrecht weiterhin bestand. Es lag jedoch eine ...
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Verkauft Ihr Mandant eine Lebensversicherung, die er vor dem 1.1.05
abgeschlossen hat und erzielt dabei wegen hoher Bearbeitungsgebühren, einer frühen Beitragsfreistellung oder der schlechten Entwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Verluste, erlebt er steuerlich eine böse Überraschung. Das Finanzamt stuft die Verluste als „Privatvergnügen“ ein und lässt sie steuerlich unbeachtet. Der Beitrag zeigt, wie Sie ihm helfen können. Beim BFH sind zwei Musterprozesse dazu anhängig.