· Unfallversicherung
Diese Ansprüche sind an eine ärztliche Invaliditätsbescheinigung zu stellen

| Auch wenn an eine Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung keine hohen Ansprüche zu stellen sind, genügt es nicht, wenn sie nur die Invalidität als solche, nicht jedoch die (Mit-)ursächlichkeit des Unfallereignisses feststellt. |
Diese Klarstellung traf das OLG Dresden (11.3.25, 4 U 1213/24, Abruf-Nr. 249142). Es reicht nach Ansicht des Senats nicht aus, dass der Arzt einen konkreten, die Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesundheitsschaden bescheinigt. Kumulativ hinzutreten muss die ärztliche Feststellung, dieser sei Unfallfolge und von Dauer. Fehlt es hieran, sind Leistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Das war vorliegend der Fall. Mit den vorgelegten ärztlichen Attesten und Unterlagen wurde teilweise keine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung belegt. Hinsichtlich weiterer behaupteter Gesundheitsschäden fehlte die ärztliche Feststellung, dass diese zumindest auch als Unfallfolge eingetreten sind.
Checkliste / Ärztliche Invalititätsbescheinigung |
Die Rechtssprechung stellt an die ärztliche Invalititätsbescheinigung diese Anforderungen:
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