· Fachbeitrag · Prozessrecht
Warum Sie sich mit dem Thema Prozessfinanzierung beschäftigen müssen
Zögern Mandanten wegen hoher Kosten vor einem Rechtsstreit, müssen Anwälte darauf hinweisen, dass grundsätzlich ein Prozessfinanzierer ins Boot geholt werden kann. Häufig wird dies nicht beachtet, obwohl Anwälte ihre Hinweispflicht leicht erfüllen können, indem sie ihre Kanzleidokumente anpassen. Mit Prozessfinanzierung haben sich jüngst auch zwei OLG-Entscheidungen beschäftigt, die Anwälte und VR kennen sollten.
1. Kostenrisiko „outsourcen“: Option Prozessfinanzierung
Die sogenannte „litigation finance“ ist eine lukrative Sache und zu einem Milliardenmarkt mit vielen Anbietern geworden. In Deutschland gehören u. a. Foris, Legial, die Roland ProzessFinanz und die Allianz ProzessFinanz zu den größeren Prozessfinanzierern. Viele Anwälte sind bislang nie mit einem Finanzierer in Berührung gekommen, denn erst bei hohen Verfahrenswerten (z. B. ab 100.000 EUR) lohnt sich ein wirtschaftlicher Einstieg für die Gesellschaften. Diese übernehmen dann das Prozessrisiko und tragen die vollständigen Gerichts- und Anwaltskosten aller Parteien. Wird der Rechtsstreit gewonnen, erhalten Prozessfinanzierer eine vertraglich vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Diese liegt meist zwischen 25 und 35 Prozent der gerichtlich erstrittenen Summe. Dies kann in vielen Fällen eine Alternative sein für Personen, die sich keinen Rechtsstreit leisten können bzw. die ein hohes Kostenrisiko eingehen. Die Anwaltsgebühren sind zuletzt im Juni 2025 erhöht worden. Eine BMJ-Studie aus 2023 ergab, dass viele zivilrechtliche Forderungen nicht eingeklagt werden, wobei die Kosten eine wesentliche Rolle spielen.
2. OLG Köln betont Hinweispflichten von Anwälten
Das OLG Köln bestätigt eine Hinweispflicht von Anwälten auf eine Finanzierung, wenn Mandanten aufgrund hoher Anwalts- und Verfahrenskosten davor zurückschrecken, ihre Ansprüche durchzusetzen (5.11.18, 5 U 33/18, Abruf-Nr. 224110). Die Pflicht beschränkt sich dabei aber allein auf den Hinweis und das Instrument der Prozessfinanzierung. Von Anwälten könne nicht ohne gesonderten Auftrag erwartet werden, dass sie umfangreiche Marktrecherchen betreiben und mehrere Prozessfinanzierer kontaktieren, so das OLG. Anwälte erfüllen ihre Informationspflicht, indem sie beispielsweise standardmäßig Hinweise in ihre Aufnahmebögen oder die Prozessvollmachten einfügen. Beispiele finden Sie in unserer Musterformulierung (siehe unten).
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