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  • · Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Widerspruchsbelehrung: Teilfettdruck kann ausreichend sein

    | Auch eine lediglich teilfettgedruckte Widerspruchsbelehrung kann nach dem optischen Gesamteindruck drucktechnisch hinreichend hervorgehoben sein. |

     

    So sah es das OLG Dresden (29.4.20, 4 U 212/20, Abruf-Nr. 216781). Bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit und Auffassungsgabe erscheint es nach Ansicht des Senats ausgeschlossen, dass der VN mitten im Satz aufhört zu lesen und ihm infolgedessen die nachfolgend mitgeteilten ‒ nicht mehr fettgedruckten ‒ Umstände entgehen. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die Belehrung infolge des Teilfettdrucks insgesamt nicht „ins Auge springt“.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 183 | ID 46905913