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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Schuldnerbanken: Kontopfändung bei der Bundesbank nutzen

    | Auch Banken können Schuldner sein ‒ wenn auch selten. Effektiv ist dann der Zugriff auf Konten bei der Bundesbank als Drittschuldnerin. |

     

    Dadurch, dass Kreditinstitute nicht benötigte Gelder bei der Bundesbank anlegen können, sind die Schuldnerbanken stets „flüssig“ und damit zahlungsfähig, zumal sämtliche Konten auf Guthabenbasis geführt werden (Art. 123 Abs. 1 AEUV).

     

    PRAXISTIPP | Pfänden können Sie mittels ganz normalem Antrag auf Erlass eines PfÜB (Anspruch D; BIC = Kto-Nr. der Bank); Drittschuldnerin ist die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 20 | ID 46290936