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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    PfÜB trotz Verjährung?

    | Immer wieder werden in der Praxis Anträge auf Erlass eines PfÜB eingereicht, obwohl der vorgelegte Vollstreckungstitel schon mehr als 30 Jahre alt ist. Muss der PfÜB aufgehoben werden, wenn der Schuldner hiergegen Erinnerung einlegt? |

     

    Antwort: Nein. Das Vollstreckungsrecht ist ein rein formelles Verfahren und streng von materiellen Fragen zu trennen. Das bedeutet: Das Vollstreckungsgericht prüft nur die allgemeinen und ggf. besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, z. B. Titel, Klausel, Zustellung, Wartefristen, etc. Es prüft nicht, ob aus dem Titel überhaupt noch materiell-rechtlich die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf. Ist der titulierte Anspruch verjährt, muss der Schuldner dies im Zweifel mittels Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO durch das Prozessgericht (nicht durch Erinnerung) klären lassen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 129 | ID 46650960