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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Der Fall unseres Lesers, Simon Gruber, geprüfter Rechtsfachwirt, München, zeigt, dass jedes noch so kleine Detail am Ende für den Vollstreckungserfolg entscheidend sein kann. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Eine besondere E-Mail-Adresse

    Die Gläubigerin G. beauftragte die Kanzlei unseres Lesers mit der Beitreibung 
einer Forderung über 15.000 EUR gegen Schuldnerin S. Die G. ist Betreiberin eines Klinikums, in dem sich die S. in Behandlung befand. Obwohl die Behandlungskosten von einer privaten Krankenversicherung der S. übernommen wurden, ging keine Zahlung bei der G. ein. Nachdem die S. auf keines der außergerichtlichen 
Schreiben reagierte, leitete unser Leser das Mahnverfahren ein, wonach die 
Ansprüche mittels Vollstreckungsbescheid tituliert wurden.

     

    Unser Leser stand nun vor der Beurteilung, wo und wie er die Zwangsvollstreckung sinnvoll einsetzen soll. Beim Aktenstudium fiel ihm auf, dass die G. und der S. vorgerichtlich überwiegend per E-Mail korrespondiert hatten. Dabei wirkte die Kennung der E-Mail-Adresse der S. für unseren Leser sehr amtlich, sodass er danach im Internet forschte. Unser Leser wurde fündig und staunte: Die E-Mail-Adresse war einem Amtsgericht zuzuordnen.

     

    Ohne lang zu zögern und mit dem Druckmittel einer Pfändung der Dienstbezüge ließ sich unser Leser über die Telefonzentrale des Amtsgerichts an die S. durchstellen. Tatsächlich konnte er die S. erreichen. Er stellte sie zur Rede. S. war überrascht und reagierte einsichtig. Keinesfalls wollte sie eine Bearbeitung bei ihren Kollegen in der Vollstreckungsabteilung provozieren. So bezahlte die S. innerhalb weniger Tage einen Großteil der Forderung und vereinbarte über den Restbetrag eine Ratenzahlung. Gleichzeitig trat sie ihre pfändbaren Dienstbezüge zur Absicherung der Restforderung an die G. ab.

     

    Die Forderung der G. konnte zwischenzeitlich vollständig beigetrieben werden. 
Übrigens gestand die S., dass sie die Behandlungskosten von ihrer Krankenversicherung zwar erstattet erhalten hatte, aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation diesen Betrag aber für andere Gläubiger verwendet hatte.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 204 | ID 42346873