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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin Susanne Wagner, Rechtsanwalts-Fachangestellte, Dresden, hat uns den folgenden Vollstreckungs-Tipp zugesandt. Er belegt die alte „Vollstreckungs-Weisheit“: „Was lange währt, wird endlich gut!“ |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Aus Kindern werden Leute

    Im Jahr 1997 mietete Schuldner Z. ein Auto, bezahlte jedoch die Rechnung nicht. Nachdem 1998 ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, folgte die erste erfolglose Vollstreckungsmaßnahme.

    Der damals 19-jährige S. war arbeitslos und gab die eidesstattliche Versicherung (e.V.) ab. Nach einem nochmaligen Vollstreckungsversuch im Jahr 2001, der zum gleichen Ergebnis führte, verfolgte die Gläubigerin G. den Vorgang einige Jahre nicht weiter.

    Im Jahr 2010 nahm unsere Leserin die Vollstreckung wieder auf. Sie machte den S. in einem ersten Schritt ausfindig. Dann beauftragte sie den Gerichtsvollzieher X. Dieser klingelte an der Tür des S. Doch S. verweigerte X. den Zugang. Er behauptete, er sei nicht der „richtige“ Schuldner. Doch vergebens - S. konnte mittels einer Kopie des alten Mietvertrags nebst Personalausweiskopie identifiziert werden.

    Dennoch weigerte sich S. weiterhin, Zahlungen auf den 12 Jahre alten Titel zu leisten. Er hatte aber nicht damit gerechnet, dass nach all den Jahren ein neuer e.V.-Termin anberaumt werden könnte. Denn als genau dies geschah, erschrak S. zutiefst. Der Grund: Mittlerweile war aus dem vormals arbeitslosen Jugendlichen ein mittelstdändischer Unternehmer mit mehreren Angestellten geworden. Die Abgabe der e.V. hätte die Aufgabe seiner Existenz bedeutet.

    Die Hälfte der Forderung zahlte S. sofort, den Rest in monatlichen Raten. Die Freude aufseiten der G. war so groß wie die Überraschung des S. Sie hatte nicht mehr an die Durchsetzung ihrer Forderung geglaubt. Und der Schuldner hatte gedacht, seine vermeintlichen „Jugendsünden“ seien verblasst. Irrtum!

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 72 | ID 32351800