· Nachricht · Kontopfändung
Hat das Kreditinstitut nach Überzahlung einen Rückzahlungsanspruch?
| Ein Leser fragt: Ich habe als Pfändungsgläubiger von der Bank (Drittschuldnerin) einen Betrag überwiesen bekommen. Nach der Überweisung meldet die Bank, sie habe zu viel überwiesen, d. h., angeblich über den pfändbaren Betrag hinaus. Die Bank verlangt nun Rückzahlung. Zu Recht? |
Antwort: Ja. Hat die Bank zu viel gezahlt und entspricht das nicht dem tatsächlich pfändbaren Betrag, besteht nach BGH-Rechtsprechung (NJW 02, 2871) ein Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).
Beachten Sie | Ein Drittschuldner darf nur an den Gläubiger leisten, soweit die Forderung des Schuldners gegen die Bank (z. B. Guthaben auf dem Konto) pfändbar ist. Hat die Bank ohne Rechtsgrund geleistet, also über den pfändbaren Betrag hinaus, kann sie grundsätzlich Rückzahlung verlangen. Dies ergibt sich auch aus der im PfÜB unter Modul H Ziffer 1. und 2. aufgeführten Formulierung. Dort heißt es nämlich:
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